Rolle
percept gilt für bert als Anbieter (Provider) nach Art. 3 Abs. 3 AI Act.
Regulatorische Einordnung
bert, die Marketing-Software von percept, wurde mit dem offiziellen Compliance Checker der Europäischen Kommission anhand der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) geprüft. Diese Seite fasst das Ergebnis zusammen und zeigt, worauf percept im Umgang mit KI achtet.
Diese Zusammenfassung dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Sie basiert auf dem Ergebnis des Compliance Checkers der Europäischen Kommission und spiegelt weder eine rechtsverbindliche Einstufung noch eine Einschätzung der Europäischen Kommission zu bert oder percept wider. Für eine verbindliche Beurteilung Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Konsultation einer fachkundigen Rechtsberatung. Fragen beantworten wir gerne über die im Impressum oder in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktmöglichkeiten.
Hintergrund
Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Sie gilt gestaffelt und betrifft Anbieter, Betreiber und weitere Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette von KI-Systemen.
Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) tritt EU-weit in Kraft.
Verbotene KI-Praktiken sind untersagt, die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt.
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen und die Governance-Strukturen greifen.
Der Großteil der übrigen Vorschriften, u. a. zu Hochrisiko-Systemen, wird anwendbar.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689; siehe Quellenangaben am Ende dieser Seite.
Der Check wurde mit dem AI Act Compliance Checker des AI Act Service Desk der Europäischen Kommission durchgeführt (Release 6.5.1). Das Tool befindet sich laut Betreiber in der Beta-Phase.
bert wurde dabei als KI-System im Sinne von Art. 3 Abs. 1 AI Act eingestuft, nicht als eigenständiges KI-Modell. Die Prüfung erfolgte aus Sicht von percept als Anbieter von bert.
Ergebnis
percept gilt für bert als Anbieter (Provider) nach Art. 3 Abs. 3 AI Act.
bert fällt als KI-System nach Art. 3 Abs. 1 AI Act in den Anwendungsbereich der Verordnung, da es innerhalb der EU angeboten wird.
bert wird laut Checker nicht als Hochrisiko-System eingestuft: keine Tätigkeit nach Anhang III, keine verbotene Praxis nach Art. 5 AI Act.
Es bestehen Pflichten zur KI-Kompetenz (Art. 4) sowie Transparenzpflichten (Art. 50) — Details im nächsten Abschnitt.
Personen, die bert im Auftrag von percept oder eines Hotels bedienen, müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. percept schult Mitarbeitende entsprechend ihrer Rolle im Umgang mit bert.
Tritt bert in direkten Kontakt mit einer natürlichen Person (z. B. im Chat), ist erkennbar, dass es sich um ein KI-System handelt.
Von bert erzeugte Texte, Bilder oder Audioinhalte werden, soweit technisch machbar, in maschinenlesbarer Form als KI-generiert erkennbar gemacht.
Umsetzung
Aus der Einstufung leiten sich konkrete Maßnahmen ab, die bereits Teil der Funktionsweise von bert sind.
Kein Beitrag von bert geht ohne ausdrückliche Freigabe der zuständigen Person online. Damit besteht durchgehend menschliche Kontrolle über KI-generierte Inhalte.
bert wird ausschließlich für Hotelmarketing eingesetzt. Bereiche aus Anhang III des AI Act – etwa Beschäftigung, Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung oder Justiz – sind nicht betroffen.
Wo eine Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 greift, wird dies in der redaktionellen und technischen Umsetzung von bert berücksichtigt.
Der AI Act wird stufenweise bis 2027 vollständig anwendbar. percept beobachtet die weitere Entwicklung und prüft bert bei Bedarf erneut.
Alle Angaben zum AI Act auf dieser Seite stützen sich auf folgende offizielle Quellen der Europäischen Union:
Amtlicher Text der Verordnung auf EUR-Lex, dem Portal für EU-Recht.
eur-lex.europa.eu
Das offizielle Prüftool der Europäischen Kommission, mit dem dieser Check durchgeführt wurde.
ai-act-service-desk.ec.europa.eu
Überblick der Europäischen Kommission zum regulatorischen Rahmen des AI Act.
digital-strategy.ec.europa.eu
Zuständige Stelle der Europäischen Kommission für die Umsetzung des AI Act.
digital-strategy.ec.europa.eu
Die vollständige, unbearbeitete Ergebnisausgabe des AI Act Compliance Checkers steht als PDF zum Download bereit (Stand: 2. August 2026).
PDF herunterladenFrühere Ergebnisse können bei erneuten Prüfungen durch Updates des Checkers abweichen.