8.1 Gewährleistung
Knowing gewährleistet, dass bert die im Hauptvertrag beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Da es sich um eine KI-gestützte Software handelt, die probabilistische Ergebnisse liefert (Texte, Analysen, Empfehlungen), übernimmt Knowing keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der generierten Inhalte. Das Hotel ist verpflichtet, alle Inhalte vor Verwendung (insbesondere vor Veröffentlichung) zu prüfen.
8.2 Mängelrüge
Mängel sind Knowing unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und hinreichend spezifiziert anzuzeigen. Knowing behebt nachgewiesene, wesentliche Mängel (Abweichung von der vertraglich geschuldeten Funktionalität) in angemessener Frist.
8.3 Haftungsbeschränkung
Knowing haftet dem Hotel für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung wird soweit rechtlich zulässig beschränkt.
8.4 Ausschluss bestimmter Schäden
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.5 Haftungsobergrenze
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, je Schadensfall und Vertragsjahr auf das im Vertragsjahr gezahlte Entgelt begrenzt.
8.6 Keine Haftung für Hotel-Inhalte
Knowing haftet nicht für Inhalte, die vom Hotel vorgegeben, freigegeben oder veröffentlicht werden (Texte, Bilder, Bewertungsantworten). Das Hotel stellt Knowing von Ansprüchen Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht) frei, die auf Hotel-Inhalten beruhen.
8.7 Keine Haftung für KI-Ergebnisse Dritter
Knowing haftet nicht für Ergebnisse, die ausschließlich auf Diensten Dritter (LLM-Anbieter) beruhen, soweit Knowing die Dienste sorgfältig ausgewählt und vertraglich gebunden hat.
8.8 Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.