Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Bereitstellung und Nutzung der Software „bert“

Stand: Oktober 2026

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Knowing Informationsmanagement GmbH, Buchweg 29, 6401 Inzing, Österreich, Firmenbuchnummer FN 39045 w, UID ATU31835306 (nachfolgend „Knowing“ oder „Auftragnehmer“) und dem Hotelbetrieb (nachfolgend „Hotel“ oder „Auftraggeber“) über die Bereitstellung und Nutzung der KI-gestützten Marketing-Software „bert“ (percept.at/bert).

bert ist eine von Knowing unter der Marke „percept“ entwickelte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS), die Hotels bei der Erstellung von Marketing-Inhalten und -Strategien unterstützt. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag/Angebot.

Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotels werden hiermit widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn Knowing ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.1 Bereitstellung von bert

Knowing stellt dem Hotel die Software „bert“ als Cloud-Dienst (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag (nachfolgend „Hauptvertrag“). bert unterstützt das Hotel bei der Erstellung von Marketing-Inhalten und -Strategien mittels KI.

1.2 Keine Individualprogrammierung

bert ist eine standardisierte SaaS-Lösung. Es handelt sich nicht um Individualsoftware oder Programmierung nach Maß. Knowing schuldet keine Anpassung des Quellcodes an individuelle Anforderungen des Hotels. Konfigurationsmöglichkeiten innerhalb der Software (Einstellungen, Prompts, Templates) sind Teil des vertragsgemäßen Leistungsumfangs.

1.3 Technische Verfügbarkeit / Beta-Status

bert befindet sich aktuell im Beta-Status und wird ausgewählten Testkunden zur Verfügung gestellt. Die Software ist in Entwicklung und kann Fehler aufweisen. Vorübergehende Nicht-Verfügbarkeit, technische Fehler, Funktionsbeeinträchtigungen oder Datenverluste können auftreten und stellen keinen Mangel dar, der zu Gewährleistungsansprüchen, Schadenersatz oder außerordentlicher Kündigung berechtigt. Knowing bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster (geplant und unplanmäßig) können jederzeit erfolgen.

1.4 Weiterentwicklung

Knowing ist berechtigt, bert laufend weiterzuentwickeln, Funktionen hinzuzufügen, zu ändern oder einzustellen, soweit der vertragsgemäße Kernnutzen für das Hotel nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche Änderungen werden dem Hotel angekündigt.

1.5 Drittleistungen / KI-Dienste

bert nutzt für KI-Funktionen Dienste Dritter (z. B. Large Language Models). Diese erhalten ausschließlich anonymisierte Daten (siehe § 6 und AVV). Knowing wählt die Dienste sorgfältig aus und schließt erforderliche Verträge (einschließlich Auftragsverarbeitungsverträge) ab.

§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

2.1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch das Hotel und Annahme durch Knowing (Auftragsbestätigung) zustande. Das Angebot ist freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt wird.

2.2 Laufzeit

Die Laufzeit ergibt sich aus dem Hauptvertrag (regulär 12 Monate, bei Testkundenvereinbarungen 6 Monate). Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

2.3 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Hotels um mehr als 30 Tage nach Mahnung
  • Schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen diese AGB oder die AVV
  • Einstellung des Betriebs von bert durch Knowing (in diesem Fall endet der Vertrag mit Einstellung)

2.4 Folgen der Beendigung

Bei Vertragsende endet der Zugriff auf bert. Daten werden gemäß § 13 und der AVV (§ 13 AVV) zurückgegeben, gelöscht oder anonymisiert. Anonymisierte Daten verbleiben bei Knowing (§ 6 AVV).

§ 3 Preise, Zahlung und Fälligkeit

3.1 Preise

Die Preise ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer. Knowing ist berechtigt, die Preise einmal jährlich mit Wirkung zum Verlängerungszeitpunkt anzupassen (Indexanpassung gemäß VPI Österreich, maximal 5 % pro Jahr). Übersteigt die Anpassung 5 %, hat das Hotel ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung.

3.2 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind 14 Tage ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug verrechnet Knowing die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB). Mahnspesen (inkl. anwaltlicher Mahnung) gehen zu Lasten des Hotels.

3.3 Einstellung der Leistung bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Knowing berechtigt, den Zugang zu bert bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Vergütungsanspruch von Knowing bleibt während der Sperre bestehen.

3.4 Kein Zurückbehaltungsrecht

Das Hotel ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Mängel, unvollständiger Leistung oder Gegenforderungen zurückzuhalten, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder von Knowing anerkannt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Hotels

4.1 Datenbereitstellung

Das Hotel stellt Knowing die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten (Buchungsdaten, Gästedaten, Bewertungen, Webseiten-Inhalte) in anonymisierter oder mindestens pseudonymisierter Form zur Verfügung (§ 3 AVV). Direkte Identifikatoren (Name, E-Mail, Telefon, Gästenummern) sind vor der Übermittlung zu entfernen, soweit sie für den Zweck nicht zwingend erforderlich sind.

4.2 Ausschluss sensibler Daten / Bildbereitstellung

Das Hotel übermittelt keine Zahlungsdaten und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO: Gesundheitsdaten, Allergien, Religion, etc.). Freitexte (Bewertungen, Präferenzen, Kommunikationsverläufe) sind vorab auf solche Inhalte und auf Namen zu prüfen und zu bereinigen.

Stellt das Hotel Bilder für Marketing-Zwecke bereit (z. B. für Social-Media-Beiträge), trägt das Hotel die alleinige Verantwortung dafür, dass:

  • alle erforderlichen Rechte an der Verwendung der Bilder beim Hotel liegen oder wirksam übertragen wurden,
  • keine Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden,
  • die Verwendung der Bilder im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung (Veröffentlichung auf Hotel-Kanälen) rechtmäßig ist.

Knowing prüft die Rechte an bereitgestellten Bildern nicht und haftet nicht für Rechtsverletzungen durch die Verwendung von Hotel-Bildern.

4.3 Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung

Das Hotel ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an Knowing (Rechtsgrundlage, Informationspflichten gegenüber Gästen, Art. 13, 14 DSGVO). Das Hotel stellt Knowing von Ansprüchen Dritter (Gäste, Aufsichtsbehörden) frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen (§ 3 Abs. 5 AVV).

4.4 Zugang und Mitwirkung

Das Hotel gewährt Knowing die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Zugänge und benennt einen Ansprechpartner für Rückfragen. Sofern Social Media durch bert automatisch bedient werden soll, stellt das Hotel einen ordnungsgemäß eingerichteten Facebook Business Account (Meta Business Suite) mit den erforderlichen Berechtigungen zur Verfügung. Knowing ist nicht verpflichtet, die Einrichtung oder Konfiguration des Accounts vorzunehmen.

4.5 Freigabe von Veröffentlichungen

Social-Media-Beiträge und andere veröffentlichungsreife Inhalte werden vom Hotel vor der Veröffentlichung geprüft und freigegeben. Knowing veröffentlicht nicht ohne ausdrückliche Freigabe durch das Hotel.

Die verbindliche Freigabe erfolgt über die bert-Software (Dashboard). Zusätzlich kann Knowing Freigabeanfragen als Hilfskanal über WhatsApp versenden. WhatsApp dient lediglich der Information und Beschleunigung; es wird keine Gewähr für die Erreichbarkeit, Zustellung oder fehlerfreie Funktion von WhatsApp übernommen. Ein nicht funktionierender WhatsApp-Kanal begründet keinen Anspruch auf alternative Freigabemöglichkeiten, keine Verzögerung der Veröffentlichung und keine Haftung von Knowing. Das Hotel ist verpflichtet, die bert-Software regelmäßig auf Freigabeanfragen zu prüfen.

§ 5 Rechte an der Software und an Inhalten

5.1 Rechte an bert

Sämtliche Rechte an bert (Software, Quellcode, Algorithmen, Prompts, Modelle, Dokumentation, Marke „bert“, Marke „percept“, Design, Datenbankstruktur) verbleiben ausschließlich bei Knowing. Das Hotel erhält keine Eigentums- oder Urheberrechte an der Software.

5.2 Nutzungsrecht

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt Knowing dem Hotel ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, bert für die Vertragslaufzeit und für den eigenen internen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Die Nutzung ist auf die im Hauptvertrag vereinbarte Anzahl Nutzer/Accounts beschränkt.

5.3 Rechte an generierten Inhalten

Inhalte, die bert auf Basis der Hoteldaten erstellt (Texte, Strategien, Entwürfe, Analysen), stehen dem Hotel zur freien Nutzung zu (eigenes Marketing, eigene Kanäle, eigene Kommunikation). Knowing behält sich das Recht vor, anonymisierte Auswertungen und Muster für die Weiterentwicklung von bert zu nutzen (§ 6 AVV).

5.4 Keine Miturheberschaft

Die Mitwirkung des Hotels (Datenbereitstellung, Freigaben, Feedback) begründet keine Miturheberschaft an bert oder an den generierten Inhalten.

5.5 Systempasswörter / API-Zugänge

Zugangsdaten (API-Keys, Passwörter) sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Knowing unverzüglich zu informieren.

§ 6 Anonymisierung und Nutzung anonymisierter Daten (Kernbestimmung)

6.1 Ermächtigung zur Anonymisierung

Das Hotel ermächtigt Knowing, die übermittelten personenbezogenen Daten nach dem Stand der Technik zu anonymisieren, sodass ein Personenbezug für niemanden mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden kann (Erwägungsgrund 26 DSGVO). Die Ermächtigung begründet ein Recht von Knowing, aber keine Pflicht. Ob, wann und in welchem Umfang Knowing anonymisiert, entscheidet Knowing nach eigenem Ermessen.

6.2 Nutzung anonymisierter Daten durch Knowing

Das Hotel erlaubt Knowing, die anonymisierten Daten zeitlich unbefristet, auch über das Vertragsende hinaus, für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere für:

  • Analysen, Auswertungen, Benchmarks
  • Entwicklung und Verbesserung der Dienste und Modelle von Knowing (einschließlich Training von KI-Modellen)
  • Branchenbezogene Auswertungen und Reports (ohne Identifizierbarkeit einzelner Hotels oder Gäste)

6.3 Verpflichtungen von Knowing

Knowing verpflichtet sich:

  • Keine Re-Identifizierung der Gäste vorzunehmen
  • Dritten anonymisierte Daten nur so zur Verfügung zu stellen, dass weder Gäste noch das Hotel identifizierbar sind
  • Anonymisierte Daten nicht mit anderen Datensätzen zusammenzuführen, die eine Re-Identifizierung ermöglichen könnten

6.4 Keine Anonymisierung

Anonymisiert Knowing Daten nicht oder lässt sich eine Anonymisierung im Einzelfall nicht erreichen, werden die betroffenen Daten nicht für eigene Zwecke verwendet und nach Vertragsende gemäß § 13 AVV zurückgegeben oder gelöscht.

6.5 KI-Dienste Dritter

Knowing gibt personenbezogene Daten nicht an KI-Dienste Dritter weiter. Solche Dienste erhalten ausschließlich Daten, die zuvor nach dem Stand der Technik anonymisiert wurden (§ 5 Abs. 3 AVV, Anlage 3 AVV).

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

7.1 AVV als Vertragsbestandteil

Die gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Knowing im Auftrag des Hotels detailliert.

7.2 Rollen

Das Hotel ist Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), Knowing ist Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Für die Anonymisierung und Eigennutzung anonymisierter Daten gilt § 6 dieser AGB und § 6 AVV.

7.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

Knowing trifft die in Anlage 2 der AVV beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO (Mandantentrennung, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Anonymisierung vor KI-Einsatz, etc.).

7.4 Unterauftragsverarbeiter

Knowing hat eine allgemeine Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern (§ 7 AVV). Zum Vertragsschluss setzt Knowing keine Unterauftragsverarbeiter mit Zugriff auf personenbezogene Daten ein. KI-Dienste, die ausschließlich anonymisierte Daten erhalten, sind keine Unterauftragsverarbeiter.

7.5 Betroffenenrechte

Anfragen betroffener Personen leitet Knowing innerhalb von 10 Werktagen an das Hotel weiter (§ 9 AVV). Knowing unterstützt das Hotel bei der Erfüllung der Betroffenenrechte soweit zumutbar (§ 10 AVV).

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Gewährleistung

Knowing gewährleistet, dass bert die im Hauptvertrag beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Da es sich um eine KI-gestützte Software handelt, die probabilistische Ergebnisse liefert (Texte, Analysen, Empfehlungen), übernimmt Knowing keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der generierten Inhalte. Das Hotel ist verpflichtet, alle Inhalte vor Verwendung (insbesondere vor Veröffentlichung) zu prüfen.

8.2 Mängelrüge

Mängel sind Knowing unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und hinreichend spezifiziert anzuzeigen. Knowing behebt nachgewiesene, wesentliche Mängel (Abweichung von der vertraglich geschuldeten Funktionalität) in angemessener Frist.

8.3 Haftungsbeschränkung

Knowing haftet dem Hotel für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung wird soweit rechtlich zulässig beschränkt.

8.4 Ausschluss bestimmter Schäden

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.5 Haftungsobergrenze

Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, je Schadensfall und Vertragsjahr auf das im Vertragsjahr gezahlte Entgelt begrenzt.

8.6 Keine Haftung für Hotel-Inhalte

Knowing haftet nicht für Inhalte, die vom Hotel vorgegeben, freigegeben oder veröffentlicht werden (Texte, Bilder, Bewertungsantworten). Das Hotel stellt Knowing von Ansprüchen Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Persönlichkeitsrecht) frei, die auf Hotel-Inhalten beruhen.

8.7 Keine Haftung für KI-Ergebnisse Dritter

Knowing haftet nicht für Ergebnisse, die ausschließlich auf Diensten Dritter (LLM-Anbieter) beruhen, soweit Knowing die Dienste sorgfältig ausgewählt und vertraglich gebunden hat.

8.8 Verjährung

Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

§ 9 Geheimhaltung

9.1 Geheimhaltungsverpflichtung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Know-how, Algorithmen, Prompts, Hoteldaten, Gästedaten, Strategien, Preise, Vertragsinhalte) vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

9.2 Ausnahmen

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) allgemein bekannt sind, (b) der empfangenden Partei bereits vorher bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig übermittelt wurden, (d) unabhängig entwickelt wurden, oder (e) aufgrund behördlicher/richterlicher Anordnung offenzulegen sind.

9.3 Dauer

Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt während der Vertragslaufzeit und 3 Jahre nach Vertragsende.

9.4 Mitarbeiter und Unterauftragnehmer

Beide Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter und (im Fall von Knowing) Unterauftragnehmer entsprechend.

§ 10 Freistellung

Das Hotel stellt Knowing von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Gästen, Aufsichtsbehörden, Wettbewerbern, Rechteinhabern) frei, die auf folgenden Umständen beruhen:

  • Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 4), insbesondere Übermittlung unzulässiger Daten
  • Inhalte, die das Hotel freigegeben oder veröffentlicht hat
  • Verletzung von Rechten Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht) durch Hotel-Inhalte
  • Verletzung der DSGVO durch das Hotel in seiner Rolle als Verantwortlicher

Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung (Anwaltskosten, Gerichtskosten) in angemessener Höhe.

§ 11 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur, Ausfall von Internet-Backbones). Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Form

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Knowing darf diese AGB ändern, wenn sich Rechtslage oder Stand der Technik ändern; es informiert das Hotel mindestens 30 Tage vorher. Widerspricht das Hotel nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird Knowing in der Mitteilung besonders hinweisen.

12.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für den Sitz von Knowing (Innsbruck) sachlich zuständige Gericht, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.4 Abtretung

Knowing ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen (§ 189a UGB) zu übertragen. Das Hotel bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Knowing.

12.5 Sprache

Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.